Update zum Coronavirus – Urlaubsstornierungen:

Das Coronavirus hält Reisende weltweit nach wie vor in Atem. Aufgrund von Flugabsagen und Einreiseverboten ist vielen Urlaubern nicht klar, wie es mit der geplanten Reise weiter geht.

Ob ein kostenloser Rücktritt von der Reise, eine Stornierung oder Ersatzansprüche möglich sind, hängt von der Art der gebuchten Reise ab. Im Falle einer Pauschalreise kann man kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reiseantritt unzumutbar ist, also:

  • das Reiseziel in einem Gefahrengebiet liegt (Reisewarnung Stufe 5 oder 6);
  • die Einreise in das Land nicht gestattet wird;
  • der örtliche Flughafen geschlossen ist;
  • die Flugverbindung eingestellt wurde; oder
  • nach der Einreise eine zwingende Quarantäne erfolgen würde.

Eine kostenlose Stornierung ist allerdings nur dann möglich, wenn der Reiseantritt innerhalb der nächsten sieben Tage erfolgen würde und nicht erst in einigen Wochen oder Monaten. Auch der Buchungszeitpunkt ist nicht unerheblich. Anspruch auf einen kostenlosen Rücktritt hat nur, wer die Reise bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie gebucht hat. Es empfiehlt sich, bei Bekanntwerden der Umstände umgehend den Reiseveranstalter zu kontaktieren.

Bei Individualreisen sieht die Lage anders aus. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt, da mit den Reiseanbietern individuelle Lösungen vereinbart werden müssen. Bei Einreiseverboten bieten Fluglinien, Eisenbahngesellschaften oder Hotels oftmals Gutscheine an oder gestatten eine Umbuchung. Häufig ist es auch hilfreich, nachzuforschen, ob nicht ohnehin eine Stornierung bis 24 Stunden vor Ankunft möglich ist. Bei vielen Hotels ist das der Fall. Auf alle Fälle ist eine ehestmögliche Kontaktaufnahme mit den einzelnen Anbietern sehr zu empfehlen.

Unsere Empfehlung: An erster Stelle immer das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen!

Bei Fragen sind wir gerne jederzeit für euch da!

Euer DWP Team