UPDATE Corona Virus – Mietzinsreduktion
Update Corona Virus – Mietzinsreduktion für Geschäftslokale
Derzeit ließt man immer wieder schlagwortartig, dass in Zeiten von „Corona“ keine Miete bezahlt werden muss.
Diese verkürzte Darstellung ist mit Vorsicht zu genießen. Unter Umständen ist aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung eine Mietzinsminderung, oder auch der gänzliche Mietzinsentfall für die Dauer der Beschränkung des Betriebes durchsetzbar. Ist die vereinbarte Nutzung des Geschäftslokals etwa nicht möglich, wird der Mieter nach herrschender Meinung keine Miete entrichten müssen. Wie so oft kommt es aber auf den konkreten Einzelfall an.
Dabei sind mehrere Punkte zu beachten: Handelt es sich beim Mietobjekt um ein Geschäftslokal? Welches Gewerbe wird betrieben? Welche vertraglichen Grundlagen wurden vereinbart? Welche konkreten Maßnahmen aufgrund des Corona Virus treffen den Mieter?
Hinzu kommt, dass die derzeitige Situation nicht nur für die beteiligten Mieter und Vermieter neu ist, sondern auch für die Gerichte. Auch, wenn sich Justizministerin Alma Zadic in der ZIB 2 vom 22.3.2020 dahingehend äußert, dass das Riskiko wohl beim Vermieter liegen wird, entscheiden am Ende des Tages die Gerichte, ob bzw in welchem Ausmaß Mietzinsminderungen gerechtfertigt sind bzw waren.
Aufgrund der neuen und unklaren Situation, sollte an erster Stelle das Gespräch zwischen Mieter und Vermieter gesucht werden.
Zahlungen von Seiten des Mieters, aber auch Zahlungserleichterungen von Seiten des Vermieters sollten nur unter Vorbehalt getätigt werden. Damit können allenfalls Ansprüche durchgesetzt werden, wenn sich die Lage wieder beruhigt hat.
Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!
Euer DWP Team