UPDATE Corona Virus – Steuern und Sozialversicherung

Update Corona Virus – Stundungen bei Steuer und Sozialversicherung

Aufgrund der Coronakrise mussten zahlreiche Unternehmen ihren Betrieb einschränken bzw einstellen. Was hat das für Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge? Wir haben die wichtigsten Infos für euch zusammengefasst.

Steuerpflichtige, die aufgrund der Coronakrise Ertragseinbußen zu verzeichnen haben, können bis zum 31.10.2020 einen Antrag auf Herabsetzung von Einkommens- und Körperschaftssteuervorauszahlungen stellen. Der Steuerschuldner muss hier seine tatsächliche Betroffenheit glaubhaft machen und kann den Antrag via FinanzOnline stellen. Das Finanzamt kann weiters bei Liquiditätsproblemen von der Festsetzung absehen oder einen niedrigeren Betrag ansetzen.

Bei Säumniszuschlägen, die in der Vergangenheit verhängt worden sind, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Stundung beziehungsweise eine Erlassung beim Finanzamt zu beantragen (Antragstellung ebenso via FinanzOnline).

Hinsichtlich sämtlicher Abgaben besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Stundung bzw Ratenzahlung mit dem Finanzamt. Hier kann überdies eine Herabsetzung der Stundungszinsen erfolgen.

Auch im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge besteht die Möglichkeit einer Stundung bzw Herabsetzung des Beitrags. Der Antrag kann auch hier einfach und unbürokratisch per E-Mail, Brief oder eigenem Onlineformular (zu finden unter www.sozialversicherung.gv.at) gestellt werden.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!

Euer DWP Team