Hilfspaket für Burgenländische Wirtschaft

Unterstützungsprogramme der WiBuG im Zuge der Corona-Krise

Die Wirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG unterstützt wirtschaftlich tätige Unternehmen aus dem Burgenland, die im Zuge der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise in wirtschaftliche Notlage kommen.

Zielgruppe für die Förderung sind kleine und mittelgroße Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Großunternehmen und Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger (per 31.12.2019) erfüllen, sind von der gegenständlichen Förderaktion ausgenommen. Es können nur gesunde Unternehmen oder jene, die einen positiven Fortbestand erwarten lassen, unterstützt werden.

Es wird zwei Arten von Förderinstrumenten geben

Haftungen für Betriebsmittelfinanzierungen

  • Haftungsquote bis zu 80% des Kreditbetrages, höchsten EUR 1,5 Mio.
  • Laufzeit bis zu 5 Jahre
  • ab 0,5% p.a. risikoabhängiges Haftungsentgelt vom verbürgten Kreditbetrag

Kleinkredite (wenn Finanzierung via Haftung nicht möglich)

  • Kredithöhe bis zu EUR 50.000,00
  • Laufzeit bis zu 5 Jahre
  • risikoabhängige Sollzinsen ab 2,0% p.a.

Anträge auf Übernahme einer Haftung des Landes Burgenland sind im Wege des finanzierenden Kreditinstitutes einzureichen. Anträge für Kleinkredite können direkt bei der Wirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG eingereicht werden. Anträge können bis 31.07.2020 gestellt werden. Die Corona-Hotline der WiBuG ist unter 059010-2122 oder unter corona@wirtschaft-burgenland.at erreichbar.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!

Euer DWP Team