Maskenpflicht ab 1. April
Maskenpflicht ab 1. April
Ab 1. April 2020 werden in allen größeren Supermärkten kostenlos Schutzmasken an die Kunden verteilt, bevor sie das Geschäft betreten. Diese sind dann auch während des Einkaufs zu tragen.
Mit spätestens 6. April wird das Tragen von Schutzmasken österreichweit wohl verpflichtend sein. Nicht nur in Supermärkten, sondern auch in anderen Geschäften. Ob dies dann auch für Spaziergänge im Freien gilt, ist noch offen. Durch diese Maßnahme soll das schrittweise Hochfahren des Alltagslebens wieder ermöglicht werden.
Bis dato fehlt dazu aber noch die gesetzliche Grundlage. Ein entsprechender Beschluss soll am kommenden Freitag im Nationalrat gefasst werden.
Trotz der Schutzmasken ist es auch in Zukunft wichtig, dass die Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und der Sicherheitsabstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden.
Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!
Euer DWP Team