15 Milliarden Euro Corona-Hilfsfonds
15 Milliarden Euro Corona-Hilfsfonds
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten hat die Regierung nun auch einen EUR 15 Milliarden schweren Corona-Hilfsfonds geschaffen. Der Corona-Hilfsfonds kann von Unternehmen beantragt werden, die ihre wesentliche operative Tätigkeit im Inland ausüben und deren Liquiditätsbedarf in Österreich besteht. Weiters fokussiert sich der Hilfsfonds auf Unternehmen und Branchen, die vollständig von einer Schließung betroffen sind bzw. große Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben. Die genaue Umsetzung erfolgt per Richtlinie.
Der Corona-Hilfsfonds setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Kreditgarantie der Republik:
- Garantie der Republik in Höhe von 90% (für KMU laut derzeit kommunizierter Auskunft von Finanzminister Gernot Blümel 100 %) für Betriebsmittelkredite
- höchstens drei Monatsumsätze bzw. höchstens EUR 120 Millionen
- Verzinsung maximal 1% (zzgl. Haftungsprovision von 0,25-2%)
- Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre und kann nochmals um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Auszahlung von Boni ist nur eingeschränkt möglich und darf höchstens die Hälfte des Vorjahresbetrags umfassen. Im Zeitraum 16.3.2020 bis 15.3.2021 dürfen keine Dividendenausschüttungen durchgeführt werden.
Die Antragsstellung für die Betriebsmittelkredite wird voraussichtlich ab 08.04.2020 über die jeweilige Hausbank möglich sein. Im Antrag muss der sich aufgrund der Corona-Krise ergebende Liquiditätsbedarf plausibel dargestellt werden.
- Betriebskostenzuschuss:
Davon unabhängig können von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von zumindest 40% in dieser Phase, nach Ablauf ihres Geschäftsjahres einen steuerfreien und nicht rückzahlbaren Beriebskostenzuschuss für bestimmte Fixkosten bis maximal EUR 90 Millionen beantragen.
Bei größeren Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten) wird die Möglichkeit eines Zuschusses davon abhängen, ob alle zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen (insbesondere Corona-Kurzarbeit) gesetzt wurden. Ausgenommen ist zudem der gesamte Finanz- und Versicherungsbereich (Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierfirmen und andere Finanzunternehmen, die prudentiellen Aufsichtsbestimmungen unterliegen).
Dieser Zuschuss umfasst zB Mieten, unkündbare und notwendige vertragliche Verpflichtungen wie Leasingraten, Lizenzkosten, Strom, Gas, Gebühren für Telefon und Internet, Versicherungen, Zinsen sowie Aufwendungen für verderbliche bzw. saisonale Waren, deren Wert infolge der Krise um mehr als 50% gesunken ist.
Der Bundeszuschuss ist – abhängig vom im Zeitraum der Corona-Krise (16.03.2020 bis zu ihrem Ende) tatsächlich erlittenen Umsatzeinbruch – wie folgt gestaffelt:
- 40-60% Einbußen: 25% Zuschuss
- 60-80% Einbußen: 50% Zuschuss
- 80-100% Einbußen: 75% Zuschuss
Die Registrierung für die Betriebskostenzuschüsse ist im Zeitraum von 15.4. bis 31.12.2020 über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH möglich. Die Anträge für das aktuelle Geschäftsjahr können erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses gestellt werden.
Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!
Euer DWP Team