Vereinfachter Unterhaltsvorschuss für Kinder

Vereinfachter Unterhaltsvorschuss für Kinder

Kinder sollen nicht unter den Auswirkungen der Corona-Krise (z.B. Jobverlust eines Elternteils, Auftragseinbrüche und damit einhergehende Zahlungsengpässe etc) leiden. Dementsprechend wurde eine Regelung geschaffen, durch die Unterhaltsvorschüsse des Bundes für Kinder rascher ausgezahlt werden.

Unterhaltsvorschüsse dienen der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht oder nicht regelmäßig nachkommt. Bis dato wurden Unterhaltvorschüsse nur dann gewährt, wenn

  • ein gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen,
  • der Zahler in Verzug ist, und
  • ein Exekutionsantrag vom Kind gestellt wird.

Der zu stellende Exekutionsantrag fällt zumindest bis Ende April als Voraussetzung für den Unterhaltsvorschuss weg. Das führt zu einer deutlichen Beschleunigung und Erleichterung des Verfahrens für Betroffene. Die Unterhaltsvorschüsse nach der neuen Regelung werden längstens für ein halbes Jahr gewährt.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!

Euer DWP Team