Was ist zu Ostern erlaubt?

Was ist zu Ostern erlaubt?

Die Bundesregierung hat die Ausgangsbeschränkungen über die Feiertage hinweg verlängert. Die Ausnahmen sind unverändert geblieben, erlaubt sind also:

  • der Weg zur Arbeit
  • die Erledigung von notwendigen Besorgungen
  • Hilfe für andere Menschen
  • Spazieren gehen allein oder mit den Menschen, die im gleichen Haushalt leben

Wenn man den Partner oder die Partnerin sehen will, ist das auch kein Problem. Das Führen einer Beziehung ist ein Grundrecht.

Das Zusammenkommen von Menschen bei Veranstaltungen (Beispiel Osterfeuer) ist nicht erlaubt. Osterfeiern mit Familienmitgliedern, die im gemeinsamen Haushalt leben, sind natürlich erlaubt.

Ausfahrten mit dem Auto, alleine oder mit im Haushalt lebenden Personen, sind weiterhin erlaubt. Sofern man sich an die 1-Meter-Abstand-Regel hält, sind Fahrten ins Grüne möglich. Freizeit-Ausfahrten mit den Öffis sind hingegen nicht erlaubt. Diese dürfen nur für die oben angeführten Ausnahmen benutzt werden (nicht für Freizeitaktivitäten!)

Wer einen Zweitwohnsitz hat (auch in anderen Bundesländern) darf mit dem Auto dorthin anreisen.

Das Gebot der Stunde ist der Hausverstand.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!

Euer DWP Team