Veranstaltungen in Corona Zeiten

Veranstaltungen in Corona Zeiten

Auf Antrag der Regierungsparteien soll im Zuge der nächsten Sitzung des Nationalrats am 28.4.2020 das Epidemiegesetz reformiert werden. Teil dieses 16. COVID-19-Gesetzes sind Neuerungen rund um Veranstaltungen. Demnach können Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, untersagt werden, deren Abhaltung kann auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt oder an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen gebunden werden. Vorausgesetzt natürlich, dass dies aus Schutzgründen unbedingt erforderlich ist.

Als Teil der „Containment-Strategie“ sollen Gesundheitsbehörden durch die Schaffung sog. „Screening-Programme“ getroffene Maßnahmen gegen COVID-19 unter Bezug auf bestimmte Einrichtungen, Berufsgruppen oder Regionen besser evaluieren können. Ein entsprechendes Screening-Register soll die gesammelten Informationen unter eindeutiger Personenzuordnung erfassen. Die Teilnahme an solchen Screening-Programmen bedarf jedoch der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art 9 Abs 2 lit a der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Behörden hätten dann einen noch genaueren Überblick über die in einem Gebiet betroffenen Personen und könnten im Hinblick auf Veranstaltungen gezielt Maßnahmen treffen. Inwieweit dies dann dazu führen kann, dass bestimmte Personengruppen tatsächlich von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden, ist noch nicht klar. Laut Bundesregierung soll es aber zu keiner verpflichtenden Nutzung des Corona-Apps kommen bzw. soll diese App keine Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen werden.

Ob diese Vorhaben mit der Verfassung im Einklang stehen, wird noch zu klären sein und wohl den Verfassungsgerichtshof beschäftigen. Eine Begutachtungsfrist ist nicht vorgesehen, Stellungnahmen von Stakeholdern dazu also nicht möglich. Wir halten euch aber wie immer auf dem Laufenden.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!

Euer DWP Team