COVID-19 – Verzug auf Baustellen
COVID-19 – Verzug auf Baustellen und Pönale
…
Die Corona-Krise hat natürlich auch Auswirkungen auf die Baubranche. Aufgrund der anfangs unklaren Rechtslage wurden viele Baustellen eingestellt. Nach Wiederaufnahme des Betriebs musste die Anzahl der Arbeiter auf den Baustellen aus Sicherheitsgründen bzw. der COVID-19 Einschränkungen oft reduziert werden. Dies hat nun weitreichende Folgen. Viele Baustellen können nicht termingerecht fertiggestellt werden. Für derartige Fälle wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oftmals eine „Pönale“ vereinbart, um den Schaden im Falle eines Verzugs zu pauschalieren.
Der Gesetzgerber hat sich nunmehr dafür entschieden, die Situation für Bauunternehmen zu entschärfen. Für Aufträge, die vor dem 1. April 2020 abgeschlossen wurden, ist im Falle eines Verzugs, der auf die Corona-Krise zurückzuführen ist, keine Pönale zu leisten. Diese Regelung ist seit 5. April in Kraft.
Für alle Verträge, die nach dem 1. April abgeschlossen wurden, gilt diese Reglung nicht. Daher ist es ratsam, mit dem Auftraggeber offen zu reden und für zukünftige Verträge auf eine Pönale zu verzichten bzw. eine Regelung zu treffen, die für beide Vertragspartner tragbar ist und die ein Gleichgewicht zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber herstellt. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Corona-Krise jederzeit weitere und unerwartete Maßnahmen getroffen werden können. Derzeit ist leider vieles nicht vorhersehbar.
Problematisch ist die Sache bei Ausschreibungen, die vor dem 1. April getätigt wurden, aber für die der Zuschlag erst danach erteilt wurde. Denn dieses Szenario ist von der neuen Regelung ebenfalls nicht erfasst. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten: Es besteht die Möglichkeit von Nachverhandlungen oder eines einseitigen Verzichts auf die Pönale. Da zwischen dem Datum der Ausschreibung und dem Datum des Zuschlags oft sehr viel Zeit vergeht, könnte hier aber auch eine Gesetzeslücke vorliegen, welche zu einer Gesetzesauslegung zugunsten des Auftragnehmers führen könnte. Es ist auf alle Fälle ratsam, ab sofort bei Vertragsverhandlungen auf die oben dargestellten Umstände Rücksicht zu nehmen.
Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für euch da!
Euer DWP-Team